Gerne beraten wir Sie hinsichtlicht der Möglichkeiten einer Asbestsanierung, führen diese Fachgerecht durch und sorgen für eine gesetzeskonforme Asbestentsorung.
Engel Baudienstleistungen bietet bei Asbestsanierungen den Rückbau der asbesthaltigen Materialien durch geschultes Personal und unter Zugrundelegung der TRGS 519 Anlage 3
KMF nach TRGS 521
„Neue“ Mineralwollprodukte sind als nicht krebsverdächtig eingestuft, weshalb bei Umgang und Entsorgung nur die üblichen Mindestschutzmaßnahmen nötig sind. Bei „alter“ Mineralwolle ist bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten die TRGS 521 und das entsprechende Schutzstufenkonzept zu beachten und anzuwenden. Für „alte“ Mineralwolle besteht derzeit keine Sanierungspflicht; der Wiedereinbau demontierter „alter“ Mineralwolle ist jedoch nicht zulässig.